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Zuschüsse zum Umbau- Wohnraumanpassung bei Alter und/oder Behinderung

Balkonschwellen gehören zu den täglichen Hürden eines Rollstuhlfahrers. Die meisten von ihnen nehmen dieses Problem hin, da im Schließbereich der Balkontüre keine dauerhafte Lösung installiert werden kann. Mobile Rampen aus Aluminium oder Kunststoff stellen einen guten Kompromiss dar. Doch nicht jeder will und kann die Rampen täglich aufbauen und wieder entfernen. Erleichterung bringt hier ein System, das mit einem festen Rampenteil auf dem Balkon und einem elektrisch anhebbaren Teil im Innenraum dauerhaft installiert werden kann. Mit einer Funkfernbedienung kann die Rampe hoch und runter gefahren werden.
"Auch bei Bestandswohnungen lassen sich mit Hilfe von Technik Barrieren abbauen", sagt Wohn- und Seniorenberaterin Sabine Maessen. Sie arbeitet bei der Stadt Eschborn und berät Menschen, die ihren Wohnraum auf ihre Gesundheit abstimmen möchten. Dazu ist eine Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort unabdingbar. Bei der Beratung können auch Zuschussmöglichkeiten besprochen werden. Im Beispiel der elektrischen Rampe für Balkonschwellen wurden die Kosten von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Pflegeeinstufung vorliegt, dann kann man per Antrag bis zu 4.000€ für eine Wohnraumanpassung erhalten. Daneben gibt es auch andere Zuschüsse, die kombinierbar sind. Die Stadt Eschborn gewährt Bürgerinnen und Bürgern unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Zuschuss für behindertengerechte Umbaumaßnahmen.
„Generell müssen Zuschüsse im Vorfeld geklärt sein, bevor der Auftrag zum Umbau vergeben werden kann“ erläutert Seniorendezernent Helmut Bauch.
Informationen zum Thema alters- und behindertengerechte Umbauten sind bei der Senioren- und Wohnberatung der Stadt Eschborn, unter der Telefonnummer 06196/490-343 oder -857 erhältlich. Auf der Homepage www.eschborn.de unter dem Stichwort "Wohnberatung" gibt es weitere Infos zum Thema.