Zum MenüZum Inhalt

Anzahl öffentlicher Behindertenparkplätze

  • 2 - Am Stadtpfad (neben Tiefgarage Rathaus)
  • 1 - Bahnhof Eschborn
  • 3 - Bahnhof Eschborn Süd (Stuttgarter Straße)
  • 2 - Bahnhof Niederhöchstadt
  • 2 - Berliner Straße (Grundschule Süd-West)
  • 1 - Bürgerzentrum Niederhöchstadt (Montgeronplatz)
  • 1 - Evangelische Andreas Kirchengemeinde
  • 5 - Festplatz (Hauptstraße), 6 Eltern-Kind-Parkplätze
  • 2 - Jugendzentrum (Jahnstraße 3)
  • 1 - Polizeistation (Hauptstraße 300)
  • 1 - Telekom (Alfred-Herrhausen-Allee)
  • 2 - Tiefgarage Rathaus (Rathausplatz), 3 Eltern-Kind-Parkplätze
  • 1 - Unterortstraße (Taunus Sparkasse)
  • 1 - Kleines Rathaus - Verwaltungsstelle Niederhöchstadt (Hauptstraße 297)
  • 1 - Westerbach Sportanlage (Georg-Büchner-Straße 30)
  • 4 - Wiesenbad (Hauptstraße 258-260)

Parkausweise für Menschen mit Behinderungen

Behindertenparkplätze im öffentlichen Verkehrsraum dürfen nur von Menschen genutzt werden, die einen Parkausweis für Schwerbehinderte besitzen. Der Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes alleine berechtigt nicht zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes.

Es gibt zwei Arten von Parkausweisen für Schwerbehinderte: blau und orange. Folgende Merkzeichen im Behindertenausweis sind Voraussetzungen für den Erhalt eines Parkausweises:  

Parkausweis in Blau – gilt europaweit

  • außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)
  • Blindheit (Bl)
  • beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen

Parkausweis in Orange – gilt bundesweit

  • wenigstens 80% allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und / oder der Lendenwirbelsäule und die Merkzeichen  ‚‚G‘‘  (erheblich gehbehindert) und  ‚‚B‘‘  (Notwendigkeit ständiger Begleitung)
  • wenigstens 70% allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und / oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig von wenigstens 50% infolge Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge und das Merkzeichen  ‚‚G‘‘ “
  • Stomaträger mit doppelten Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung) und einem hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 70%
  • Morbus-Crohn- oder Colitis ulcerosa-Kranke mit einem hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 60%

Für Rückfragen und Informationen steht Frau Vogel unter Telefon 0 61 96 / 49 03 05 zur Verfügung.

Hinweis:
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, sollte dies dem Hessischen Amt für Versorgung mitgeteilt werden.

Hier kann der "Verschlechterungsantrag" angefordert werden:

  • Hessischen Amt für Versorgung, Wiesbaden, Telefon 0 61 1 / 71 57 0
  • Stadt Eschborn, Telefon 0 61 96 / 49 03 20 oder 0 61 96 / 49 03 05