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Aktionsplan der Stadt Eschborn zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK)

Als die UN BRK am 13.12.2006 von der UN Generalversammlung verabschiedet wurde, lag erstmalig ein Menschenrechtsübereinkommen vor, an dessen Entstehung die Zivilgesellschaft intensiv beteiligt war. Deutschland gehörte zu den Erstunterzeichnern. Nach Ratifizierung von Bundestag und Bundesrat im März 2009 trat die UN BRK in Deutschland in Kraft. 

Auch heute ist die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft noch mit vielen Barrieren und Schwierigkeiten verbunden. 1.909 Personen hatten im Jahr 2012 in Eschborn einen Schwerbehindertenausweis, das sind rund 9 % der Wohnbevölkerung Eschborns (Hessisches Statistisches Landesamt). Zählt man die Personen, die sich keinen Ausweis ausstellen lassen oder Mütter und Väter mit Kinderwagen hinzu, könnte man diesen Anteil verdreifachen. Nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels, wird sich die Anzahl der mobilitätseingeschränkten Menschen stetig weiter erhöhen.

Aus diesem Grund wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014 die Einrichtung eines Arbeitskreises für die Belange von Menschen mit Behinderung in Eschborn beschlossen. Dieser hat unter anderem den Auftrag, in einem Aktionsplan Empfehlungen für Maßnahmen zu beschreiben, auf deren Grundlage die Ziele der UN BRK konsequent umgesetzt werden sollen.

Am 24.09.2015 wurde der Aktionsplan mit seinem Maßnahmenkatalog unter dem Vorbehalt der zu berücksichtigenden finanziellen und haushaltsrechtlichen Festsetzungen beschlossen.

Wer am Arbeitskreis Inklusion der Stadt Eschborn teilnehmen möchte, wendet sich bitte an Frau Susanne Däbritz, Telefon 0 61 96 / 49 03 20, E-Mail: senioren@eschborn.de

 

Aktionsplan der Stadt Eschborn zum Herunterladen.

Maßnahmenkatalog zum Herunterladen.